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Hausordnung

 

Verhalten

Alle Schüler:innen und Lehrer:innen, die Schulleitung, sowie allen anderen Personen begegnen sich im Schulgebäu-de mit Wertschätzung und Höflichkeit und tragen dazu bei, die Aufgaben der österreichischen Schule zu erfüllen. Der Schulbesuch erfolgt regelmäßig und pünktlich, sodass ein rechtzeitiger Unterrichtsbeginn gewährleistet ist.

 

Verlassen des Schulgebäudes

Für das Verlassen des Schulgebäudes während der Unterrichtszeit, muss die Zustimmung der Direktion oder deren Vertretung eingeholt werden (Passierschein).

Bei Lehrausgängen und Exkursionen dürfen ausschließlich öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden.

 

Verhinderung

Bei Verhinderung des Schulbesuchs, ist unverzüglich der Klassenvorstand:die Klassenvorständin zu kontaktieren. Die schriftliche Entschuldigung (mit Stempel und Unterschrift des Lehrbetriebs) bzw. die Krankenstandsmeldung ist am ersten Schultag nach der Verhinderung dem Klassenvorstand:der Klassenvorständin auszuhändigen.

 

Als Entschuldigungen gelten

Höhere Gewalt, amtliche Vorladung, zwingende Familienangelegenheiten, ärztliche Zeugnisse, Krankenkassenbe-scheinigung, von der Schule im Vorhinein bewilligte Ansuchen von Betrieben, vor dem Urlaub gestellte und von der Direktion bewilligte Urlaubsansuchen sowie Passierscheine der Direktion.

 

Arztbesuche

Arztbesuche sind außerhalb der Unterrichtszeit wahrzunehmen, nur in akuten Fällen darf der Arzttermin in die Unterrichtszeit gelegt werden. In diesem Fall bedarf es einem Bestätigungsschreiben des Lehrbetriebes über die Kenntnisnahme des Arztbesuches, erst dann kann ein Passierschein ausgestellt werden.

 

Urlaub

Urlaub ist in der schulfreien Zeit zu konsumieren. Eine Beurlaubung während des Schuljahres ist nur in Ausnahme-fällen möglich und bedarf einer Genehmigung durch die Direktion. Ein solches Ansuchen muss vom:von der Obsor-geberechtigten bzw. vom volljährigen Schüler:von der volljährigen Schülerin mindestens 4 Wochen vor dem geplan-ten Urlaubsantritt, schriftlich gestellt werden. Der Lehrbetrieb muss den Antrag bestätigen.

 

Fotos

Fotos von Schüler:innen, die im Rahmen von Projekten oder der Fotoaktion aufgenommen werden, werden für schulinterne Zwecke z. B. für Broschüren, Schaukästen, Homepage, udgl. verwendet. Wird dem nicht zugestimmt, bedarf es einer Meldung in der Direktion.

 

Rauchen

Rauchen und der Konsum nikotinhaltiger Substanzen ist auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt auch für alle Schulveranstaltungen. Nikotin ist grundsätzlich erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt!

 

Alkohol

Im Schulhaus, vor dem Schulgebäude und bei Schulveranstaltungen gilt ein generelles Alkoholverbot.

 

Gefährliche Gegenstände und Drogen

Gefährliche Gegenstände (z. B. Waffen, Pfeffersprays) und Drogen jeglicher Art sind in der Schule verboten, Verstö-ße werden ausnahmslos der Polizei gemeldet und es werden schulische und bei Bedarf amtsärztliche Maßnahmen gesetzt.

 

Wertgegenstände

Schüler:innen sind für ihr persönliches Eigentum verantwortlich, von Seiten der Schule wird keinerlei Haftung über-nommen. Ungesetzliche Taten und Handlungen im Schulbereich werden zur Anzeige gebracht und führen auch zu schulischen Konsequenzen.

 

Gesundheit

Alle Personen in unserm schulischen Kontext achten auf ihre Gesundheit. Wichtige gesundheitliche Belange (z. B. Diabetes, Epilepsie) die eine gezielte Notfallmaßnahme erfordern, sollten im Interesse der eigenen Sicherheit dem Klassenvorstand:der Klassenvorständin mitgeteilt werden, weiteres sollte bekannt gegeben werden, wer im Notfall zu verständigt ist.

 

Sauberkeit

Die Arbeitsplätze in den Bildungs- sowie Gemeinschaftsräumen (Klasse, Computerraum, Pausenräume, Hof, WC, etc.) sind sauber zu halten.

 

Unterrichtsende

Vor Verlassen der Räume (letzte UE in diesem Raum) sind die Bankfächer zu leeren und die Sessel auf die Tische bzw. in den Computerräumen an die Tische zu stellen.

 

Bekleidung

Die Bekleidungsregeln des Berufsfeldes sind zu erfüllen. Besonders ist dabei auf eindeutige Erkennung zu achten, d.h., dass das Gesicht nicht bedeckt ist.

 

COVID19- Maßnahmen

Laut aktuell geltender Verordnung! Allgemeine Hygieneregeln sind einzuhalten!

 

Blackout

Im Falle eines – von den zuständigen Behörden als ein solches verkündeten – Blackouts werden alle

Schüler:innen nach Hause entlassen, vorbehaltlich anderer Entscheidungen der zuständigen Behörden/Stellen (Bil-dungsdirektion, Bildungsministerium, Stadt Wien)

 

EDU-Card

Die EDU-Card ist im Schulbereich auf Verlangen vorzuweisen.

 

Verhalten im Alarmfall

In einer Notfallsituation sind unverzüglich die Sicherheitskräfte, die Schulleitung und die Schulwart:innen zu infor-mieren, diese leiten die notwendigen Maßnahmen ein. Bei Alarm und der Notwendigkeit des Verlassens der Schule ist den Anordnungen des Schulpersonals Folge zu leisten.

Alle Fenster und Türen werden geschlossen und das Gebäude wird am schnellsten Wege (Anordnung durch die Lehrkräfte) verlassen.

Sammelplatz für alle Schüler:innen und Lehrkräfte am Standort Meiselstraße ist der Vorplatz bei der Markthalle Meiselmarkt, für alle Schüler:innen und Lehrkräfte des Standortes Goldschlagstraße die Gehsteige Ecke Sturzgasse/ Goldschlagstraße.

 

Essen & Trinken

Grundsätzlich ist das Essen während der Unterrichtszeit untersagt, in Computerräumen zusätzlich das Mitbringen offener Getränke. Das Buffet, die Getränke- und Snackautomaten dürfen nur in der unterrichtsfreien Zeit besucht werden.

 

Elektronische Geräte

Elektronische Geräte wie z. B. Smartphones oder Tablets dürfen nur zu Unterrichtszwecken verwendet werden. Auf den Datenschutz jeder einzelnen Person ist zu achten.

 

Lernplattform

Die persönlichen Daten inkl. E-Mail-Adresse (bsbuero.at) können für eine Lernplattform verwendet werden.

 

Datenschutz

Alle geltenden Datenschutzbestimmungen sind strikt einzuhalten!

 

Die vom Schulgemeinschaftsausschuss beschlossene Hausordnung dient dazu, ein funktionierendes Miteinander im schulischen Alltag zu ermöglichen. Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Der Schulgemeinschaftsausschuss der BSBK hat diese Hausordnung in seiner Sitzung am 23.05.2023 einstimmig beschlossen.