Hausordnung
Hausordnung
Mein Verhalten:
Ich begegne meinen Mitschüler:innen, Lehrer:innen, Schulleiter:innen sowie allen anderen Personen, die ich im Schulgebäude antreffe, mit Wertschätzung und Höflichkeit. Ich besuche die Schule regelmäßig und bin pünktlich in der Klasse bzw. im Compu-terraum, so dass ein rechtzeitiger Unterrichtsbeginn gewährleistet ist. Schulzeit ist bezahlte Arbeitszeit! Ich habe die erforderli-chen Arbeitsunterlagen mit und führe meine Aufzeichnungen sorgfältig und ordnungsgemäß.
Verlassen des Schulgebäudes:
Wenn ich das Schulgebäude während der Unterrichtszeit verlasse, muss ich die Zustimmung der Direktion oder der jeweiligen unterrichtenden Lehrperson einholen (elektronischer Passierschein).
Verhinderung:
Wenn ich am Schulbesuch verhindert bin, verständige ich meinen Klassenvorstand. Ich gebe die schriftliche Entschuldigung (mit Stempel und Unterschrift dem Lehrbetrieb) am ersten Schultag nach der Verhinderung meinem Klassenvorstand.
Als Entschuldigungen gelten:
Höhere Gewalt, amtliche Vorladung, zwingende Familienangelegenheiten, ärztliche Zeugnisse, Krankenkassenbescheinigung, von der Schule im Vorhinein bewilligte Ansuchen von Betrieben, sowie der Passierschein.
Arztbesuche:
Ich teile mir die Arztbesuche außerhalb der Unterrichtszeit ein, nur in dringenden Fällen mache ich eine Ausnahme. In diesem Fall benötige ich ein Bestätigungsschreiben des Lehrbetriebes über die Kenntnisnahme des Arztbesuches, erst dann kann ein Passierschein vermerkt werden. Es ist am nächsten Schultag eine Zeitbestätigung vorzulegen.
Urlaub:
Urlaub konsumiere ich in der schulfreien Zeit. Eine Beurlaubung während des Schuljahres ist nicht möglich.
Rauchen/nikotinhaltige Substanzen:
Rauchen und der Konsum nikotinhaltiger Substanzen ist auf dem gesamten Schulgelände für mich grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt auch für alle Schulveranstaltungen. Nikotin ist grundsätzlich erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt!
Alkohol:
Im Schulhaus, vor dem Schulgebäude und bei Schulveranstaltungen gilt für mich ein generelles Alkoholverbot.
Gefährliche Gegenstände und Drogen:
Gefährliche Gegenstände (z. B. Waffen, Pfeffersprays, …) und Drogen jeglicher Art sind in der Schule verboten. Verstöße werden der Polizei gemeldet und es werden schulische und bei Bedarf auch amtsärztliche Maßnahmen gesetzt.
Wertgegenstände:
Ich bin für mein persönliches Eigentum verantwortlich. Von Seiten der Schule wird keinerlei Haftung übernommen. Ungesetzliche Taten und Handlungen im Schulbereich werden zur Anzeige gebracht und führen für mich auch zu schulischen Konsequenzen.
Gesundheit:
Alle Personen achten auch in der Schule auf ihre Gesundheit. Wichtige gesundheitliche Belange (z. B. Diabetes, Epilepsie, ...), die eine gezielte Notfallmaßnahme erfordern, teile ich im Interesse der eigenen Sicherheit dem Klassenvorstand mit. Ich gebe auch bekannt, welche Person in meinem privaten Umfeld im Notfall zu verständigen ist.
Sauberkeit:
Ich hinterlasse meinen Platz (Klasse, Computerraum, Pausenräume, Hof, WC, …) so, wie ich ihn vorfinden möchte: sauber! Als Klassenordner:in trage ich aktiv zur Sauberkeit in den Räumen des Schulgebäudes bei.
Unterrichtsende:
Vor Verlassen der Räume (letzte Unterrichtseinheit in diesem Raum) räume ich die Bankfächer aus und stelle die Sessel auf die Tische. In den Computerräumen stelle ich die Sessel an die Tische und kontrolliere, ob der PC ausgeschaltet ist.
Bekleidung:
Ich halte mich an die Bekleidungsregeln meines Berufsfeldes. Besonders achte ich darauf, dass ich eindeutig erkennbar bin, d. h., dass mein Gesicht nicht bedeckt ist.
Blackout:
Im Falle eines von den zuständigen Behörden verkündeten Blackouts werden alle Schüler:innen nach Hause entlassen, vorbehaltlich anderer Entscheidungen der zuständigen Behörden/Stellen (Bildungsdirektion, Bildungsministerium, Stadt Wien, ...).
Lichtbildausweis:
Im Schulbereich ist ein Lichtbildausweis (z. B. Edu-Card) auf Verlangen vorzuweisen.
Verhalten im Alarmfall:
Bei Alarm und der Notwendigkeit des Verlassens der Schule folge ich den Anordnungen des Schulpersonals.
In einer Notfallsituation sind unverzüglich Polizei, Feuerwehr, Rettung, die Schulleitung und die Schulwarte zu informieren, damit diese sofort die erforderlichen Maßnahmen einleiten.
Bei der Notwendigkeit des Verlassens der Schule ist der Sammelplatz für alle Schüler:innen und Lehrkräfte am Standort Meiselstraße der Vorplatz bei der Alten Schieberkammer, für alle Schüler:innen und Lehrkräfte des Standortes Goldschlagstraße die Gehsteige Ecke Sturzgasse/Goldschlagstraße.
Essen & Trinken:
Grundsätzlich esse ich nicht während der Unterrichtszeit und in den Computerraum bringe ich auch kein offenes Getränk mit. Zum Buffet, den Getränke- u. Snackautomaten gehe ich nur in der unterrichtsfreien Zeit.
Handynutzungsverbot:
Ich schalte mein Handy aus oder auf lautlos (auch kein "Blinken" oder "Vibrieren") und gebe es ab (Handygarage, Lehrer:innentisch). Gesetzliche Grundlage: Schulordnung § 3 Abs. 4 vom 31.08.2024
Keine Ausnahmen gestattet - auch nicht für erwartete, "dringende" private Anrufe oder Anrufe des Lehrbetriebes. Ich informiere Angehörige und den Lehrbetrieb, dass eine Erreichbarkeit nur in den Pausen möglich ist. Ich bin darüber informiert, dass die Schule selbstverständlich über das Sekretariat erreichbar, welches dringende Informationen von außen an mich weitergeben kann. Ich bin mir bewusst, dass die Verwendung des Handys als Taschenrechner somit nicht mehr möglich ist. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie pädagogisch angeordnet sind (z. B. für eine geplante Lernaktivität) und mein Handy von der Lehrkraft ausdrücklich freigegeben wird. In diesen Fällen gilt für mich: nur für den Auftrag – danach wieder abgeben.
Lernplattform eduvidual:
Ich nehme zur Kenntnis, dass meine Daten inkl. E-Mail-Adresse für eine Lernplattform verwendet werden können.
Fotos/Videos:
Ich darf Fotos, Videos und Audioaufnahmen von Mitschüler:innen und Lehrpersonen ohne deren Zustimmung weder machen noch im Internet und in sozialen Medien veröffentlichen. Zuwiderhandeln kann zur Anzeige führen.
Jegliche Aufnahmen von Schüler:innen, die im Rahmen von Projekten oder Schulveranstaltungen dürfen für schulbezogene Zwe-cke z. B. für Broschüren, Schaukästen, auf der Homepage oder dem offiziellen BS Büro-Instagram Account veröffentlich werden.
Wenn ich mit dieser Regelung nicht einverstanden bin, melde ich das schriftlich an die Direktion.
Datenschutz:
Ich halte die geltenden Datenschutzbestimmungen ein.
Die vom Schulgemeinschaftsausschuss am 19. Mai 2026 beschlossene Hausordnung dient dazu, ein funktionierendes Miteinander im schulischen Alltag zu ermöglichen. Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.